Schularzt
Aufgabenbereiche:
- Untersuchung jedes Schülers/jeder Schülerin zumindest einmal jährlich, um Erkrankungen und Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen. Bei Verdacht auf gesundheitliche Störungen erfolgt anschießend eine Mitteilung an die betreffenden Schüler/Schülerinnen und deren Eltern unter ärztlicher Verschwiegenheitspflicht.
- Untersuchungen bei längeren Befreiungen/Schonungen insbesondere im Fach Bewegung und Sport.
- Erstversorgung bei bedrohlichen Notfällen; Die Behandlung bei Erkrankungen ist nicht Aufgabe der Schulärztin.
- Beratung im Sinne der Gestaltung eines gesundheitsfördernden Schulalltags, wie ausreichende Bewegung, besonders auch in Pausen, sinnvolle Gestaltung des Schulbuffets, hygienische sanitäre Einrichtungen, Schulmöbel, Beleuchtung, Beheizung usw.
- Ärztliche Begleitung von Schülerinnen und Schülern bei Krisen in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie und anderen medizinischen und psychosozialen Einrichtungen
- Mitarbeit bei der Bekämpfung ansteckender Krankheiten in der Schule
- Ärztliche Begleitung, vor allem beeinträchtigter Jugendlicher im Schulalltag
- Mitarbeit bei gesundheitsfördernden Schulprojekten