Elternverein  |  ANDORF TECHNOLOGY SCHOOL - HTL Andorf Oberösterreich
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Elternverein

Obmann:
Ludwig Hamedinger (Tel.: 0650/4640044)

Vorstandsmitglieder:
Gerald Mittendorfer
Thomas Spitzer
Ulrike Postl
Christian Schrattenecker
Christiane Schrattenecker

E-Mail: evsga.htlandorf@nullgmail.com

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Der aktuelle Vorstand des Elternvereins wurde im Rahmen der Generalversammlung am 16.11.2022 bestellt.

Aufgaben des Elternvereins

Als elementare Aufgabe des Vereines sehen wir es, in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Schule und den Eltern, die Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, ihr Ziel in einer angenehmen, und trotzdem möglichst erfolgsorientierten Umgebung zu erreichen. Wir möchten dazu beitragen, dass die dazu nötigen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden, und dass auch Schüler mit schwierigen Voraussetzungen erfolgreich und ungehindert zum angestrebten Abschluss gelangen können. Auch möchten wir ein Bindeglied zwischen Eltern und Schule bilden und wenn wirklich nötig und erwünscht auch in Konfliktsituationen vermittelnd unterstützen.

In diesem Zusammenhang darf ich Sie auch auf den §2 der Vereinsstatuten des Elternvereines verweisen, wo es heißt:
§2 Zweck des Vereines

(1)Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, hat die Aufgabe:

a)    in steter Fühlung und gemeinsamer Arbeit mit dem Lehrkörper und der Leitung der genannten Schule die Erziehung und den Unterricht der Schüler in jeder
geeigneten Weise zu fördern;
b)    das Verständnis der Eltern für die von der Schule durchgeführte und zu leistende Erziehungs- und Unterrichtsarbeit zu vertiefen;
c)    die erzieherischen Maßnahmen des Elternhauses mit denen der Schule in Einklang zu bringen;
d)    die notwendige Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus mit den Einrichtungen der öffentlichen Berufsberatung zu fördern;
e)    gelegentlich unterstützend zugunsten bedürftiger Schüler mitzuwirken, insbesondere in Fällen der Gefährdung des Schulbesuches;

(2)Diese Aufgabe soll erreicht werden:

a)    durch Abhaltung von Zusammenkünften der Eltern mit dem Lehrkörper zur gemeinsamen Beratung von Fragen im Sinne des Abs. (1) lit. a) – e);
b)    durch Abhaltung von Vorträgen bildender Art im Sinne des Abs. (1) lit. a) – e), wobei insbesondere als Vortragende herangezogen werden können:
die Lehrkräfte der genannten Schule
die im Referentenverzeichnis des Landesschulrates für Oberösterreich enthaltenen Vortragenden.

(3)Von der Tätigkeit des Elternvereines ist ausgeschlossen:

a)    die Ausübung schulbehördlicher Befugnisse,
b)    die Erörterung parteipolitischer Angelegenheiten, sowie die Bezugnahme auf solche;
c)     jede regelmäßige Fürsorgetätigkeit.